Welche Leistungen erhalte ich als Mitglied

 
Beratung - aber wie?

Sie erwarten zu Recht, dass wir Sie als unser Mitglied optimal beraten.
Deshalb ist es aber auch wichtig, dass Sie wissen, wie wir unsere Beratung organisiert haben. Bitte akzeptieren Sie, dass wir bei der großen Zahl Ratsuchender ohne Spielregeln nicht auskommen.


1. Ohne Mitgliedschaft keine Mietrechtsberatung

Der Mieterverein ist keine öffentlich finanzierte Beratungsstelle für alle Mieter. Er ist ein Zusammenschluss von Mietern und trägt sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge. Unsere Mitglieder dürfen im Bereich des Miet- und Wohnungsrechts rechtlich beraten werden. Es ist uns aber verboten, eine Rechtsberatung gegen die Berechnung einmaliger Gebühren frei anzubieten. Dies dürfen nur Anwälte. Die Regelungen zur Mitgliedschaft sind in der Satzung festgelegt.



2. Unsere Geschäftsstelle

Ob Sie anrufen oder uns aufsuchen, zunächst erreichen Sie die Mitarbeiter/innen unserer Geschäftsstelle. Diese sind keine Juristinnen, so dass es zwecklos ist juristische Fragen zu stellen. Dort können Sie alle Fragen zur Mitgliedschaft klären und einen Beratungstermin vereinbaren.


3. Die telefonische Kurzberatung

Bei kleineren rechtlichen Fragen, in akuten Problemfällen und bei Nachfragen zu laufenden Angelegenheiten können Sie an den Sprechtagen von 8.30 bis 9.30 Uhr und zusätzlich Mo, Di und Do von 15.00 bis 16.00 Uhr eine telefonische Kurzberatung (Erste Hilfe) erhalten. Bitte halten Sie dann Ihre Mitgliedsnummer und Ihre Mietunterlagen bereit.




4. Beratung nach Terminvereinbarung

4.1 Im Vordergrund steht das persönliche Beratungsgespräch, in dem Sie mit unseren Rechtsberatern Ihre Probleme erörtern können. Hierzu ist die Vereinbarung eines Beratungstermins zwingend notwendig um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten.
4.2. Für das persönlich Gespräch mit Ihnen haben wir einen Zeitumfang von ca. 20 Minuten vorgesehen. Aufgrund unserer Erfahrung wissen wir, dass dieser Zeitumfang in der Regel ausreichend ist, um die ersten, dringendsten Fragen zu beantworten. Es kommt aber in Ausnahmefällen immer wieder einmal vor, dass ein Problem so kompliziert und umfangreich ist, dass es nicht im vorgegebenen Zeittakt gelöst werden kann. In diesem Fall kann es auch schon einmal zu einer zeitlichen Verzögerung kommen.
4.3. Bringen sie zu allen Beratungen ihren Mietvertrag und evtl. Schriftverkehr mit.


Mitgliedsbeiträge / Gebührenordnung

 

Gemäß Satzung § 5 Abs. 1 und 2 ist der Jahresbeitrag jährlich im voraus, spätestens bis 31.01. zu entrichten.

Mitgliedsbeiträge                

JAHRESBEITRAG und Gebühren siehe pdf
Gebührenordnung Eintritt bis 31.12.2006 
                                                 ab  01.01.2007


 

 

 


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