Welche Leistungen erhalte ich als Mitglied
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Sie erwarten zu Recht, dass wir Sie als unser Mitglied optimal beraten.
Der Mieterverein ist keine öffentlich finanzierte Beratungsstelle für alle Mieter. Er ist ein Zusammenschluss von Mietern und trägt sich ausschließlich über Mitgliedsbeiträge. Unsere Mitglieder dürfen im Bereich des Miet- und Wohnungsrechts rechtlich beraten werden. Es ist uns aber verboten, eine Rechtsberatung gegen die Berechnung einmaliger Gebühren frei anzubieten. Dies dürfen nur Anwälte. Die Regelungen zur Mitgliedschaft sind in der Satzung festgelegt.
Ob Sie anrufen oder uns aufsuchen, zunächst erreichen Sie die Mitarbeiter/innen unserer Geschäftsstelle. Diese sind keine Juristinnen, so dass es zwecklos ist juristische Fragen zu stellen. Dort können Sie alle Fragen zur Mitgliedschaft klären und einen Beratungstermin vereinbaren.
Bei kleineren rechtlichen Fragen, in akuten Problemfällen und bei Nachfragen zu laufenden Angelegenheiten können Sie an den Sprechtagen von 8.30 bis 9.30 Uhr und zusätzlich Mo, Di und Do von 15.00 bis 16.00 Uhr eine telefonische Kurzberatung (Erste Hilfe) erhalten. Bitte halten Sie dann Ihre Mitgliedsnummer und Ihre Mietunterlagen bereit.
4.1 Im Vordergrund steht das persönliche Beratungsgespräch, in dem Sie
mit unseren Rechtsberatern Ihre Probleme erörtern können. Hierzu ist die
Vereinbarung eines Beratungstermins zwingend notwendig um einen
geordneten Ablauf zu gewährleisten.
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