Mitglied werden - Beiträge
GEBÜHRENORDNUNG
Gemäß Satzung § 5 Abs. 1 und 2 ist der Jahresbeitrag jährlich im Voraus, spätestens bis 31.01. zu entrichten.
Mitgliedsbeiträge
JAHRESBEITRAG | 96,00 Euro |
(ohne Rechtsschutz) | 78,00 Euro |
ERMÄßIGTER BEITRAG * | 78,00 Euro |
(ohne Rechtsschutz) | 60,00 Euro |
Gebühren
Aufnahmegebühr | |
mit Einzugsermächtigung | 7,00 Euro |
ohne Einzugsermächtigung | 15,00 Euro |
Schriftsätze | |
Normalschreiben | 5,00 Euro |
Einschreiben-Einwurf | 6,50 Euro |
Einschreiben-Übergabe | 7,00 Euro |
Einschreiben mit Rückschein | 9,00 Euro |
Antwortschreiben des Vermieters werden jeweils in Kopie dem Mitglied zugeschickt! | |
Sonstige Gebühren | |
Mahngebühren pro Mahnung | 3,00 Euro |
Außentermine | 20,00 Euro ** |
Gebühren, die durch Anfragen bei Behörden entstehen können, sind durch das Mitglied zu tragen. |
Hinweis!
Erfolgt bei erteilter Einzugsermächtigung eine Rückbuchung, so sind die dadurch entstandenen Kosten durch das Mitglied zu tragen.
* Ermäßigung gilt für Schüler, Studierende, Auszubildende bei Vorlage eines aktuellen Nachweises.
** zzgl. der gesetzl. gültigen MwSt. pro Stunde Abwesenheit vom Büro. Es besteht kein Anspruch der Mitglieder auf die Durchführung von Außenterminen (wie Wohnungsübergabe/ -rückgabe, Belegeinsicht u.ä.). Die Berater nehmen Außentermine nur im Ausnahmefall und bei ausreichend freier Kapazität wahr.