Mitglied werden - Beiträge

GEBÜHRENORDNUNG

Gemäß Satzung § 5 Abs. 1 und 2 ist der Jahresbeitrag jährlich im Voraus, spätestens bis 31.01. zu entrichten.

 

Mitgliedsbeiträge

JAHRESBEITRAG 96,00 Euro
    (ohne Rechtsschutz)  78,00 Euro
ERMÄßIGTER BEITRAG *   78,00 Euro
     (ohne Rechtsschutz)  60,00 Euro

       

Gebühren

Aufnahmegebühr 
  mit Einzugsermächtigung   7,00 Euro
  ohne Einzugsermächtigung15,00 Euro
  
Schriftsätze 
Normalschreiben5,00 Euro
Einschreiben-Einwurf                6,50 Euro
Einschreiben-Übergabe7,00 Euro
Einschreiben mit Rückschein  9,00 Euro
Antwortschreiben des Vermieters werden
  jeweils in Kopie dem Mitglied zugeschickt!
 
  
Sonstige Gebühren 
Mahngebühren pro Mahnung3,00 Euro
Außentermine20,00 Euro **
Gebühren, die durch Anfragen bei Behörden entstehen können, sind durch das Mitglied zu tragen. 

Hinweis!

Erfolgt bei erteilter Einzugsermächtigung eine Rückbuchung, so sind die dadurch entstandenen Kosten durch das Mitglied zu tragen.

 

* Ermäßigung gilt für Schüler, Studierende, Auszubildende bei Vorlage eines aktuellen Nachweises.
** zzgl. der gesetzl. gültigen MwSt. pro Stunde Abwesenheit vom Büro. Es besteht kein Anspruch der Mitglieder auf die Durchführung von Außenterminen (wie Wohnungsübergabe/ -rückgabe, Belegeinsicht u.ä.). Die Berater nehmen Außentermine nur im Ausnahmefall und bei ausreichend freier Kapazität wahr.